Sicherheitstechnische Beratung

Sie besteht aus zwei Komponenten:

Der Betreuungsbedarf richtet sich nach den tatsächlich vorliegenden betrieblichen Gefährdungen und Bedürfnissen im Unternehmen.
Der jeweilige Umfang ist von jedem Betrieb selbst zu ermitteln. Dabei unterstütze ich Sie gerne.

ASiG

Ich betreue Ihr Unternehmen auf Wunsch kontinuierlich entsprechend der Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Berufsgenossenschaften.

Sifa | Fasi DGUV-Vorschrift 2

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen durch eine Sicherheitsfachkraft (Sifa / Fasi) ist geregelt in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „ …