Staplerfahrer Ausbildung
Die Ausbildung von Gabelstplerfahrer erfolgt nach Grundsätzen der Berufsgenossenschaften in Theorie und Praxis.
Abgeschlossen wird die Ausbildung der so genannten Stufe 1 mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Im Januar 2002 trat die die Richtlinie BGG 925 zur “Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand” in Kraft. (heutige Bezeichnung DGUV Grundsatz 308-001)
Die Richtlinie formuliert erstmals nachfolgend dargestelltes Stufenkonzept für die Ausbildung von Gabelstaplerfahrern.
Theoretische Ausbildung von Gabelstaplerfahrern (Stufe 1)
Die theoretische Ausbildung führen wir in Ihrer Betriebsstätte durch.
Sie umfasst:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Lasten
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln und Verkehrswege
- Die theoretische Ausbildung wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.
Gerne gehen wir im Rahmen der Ausbildung nach Absprache mit Ihnen auch auf Ihre betriebsspezifischen Begebenheiten ein.
Bei der Ausbildung setzen wir moderne Präsentationstechnik ein. Die Inhalte werden den Teilnehmern visuell über einen Videobeamer veranschaulicht und bei Bedarf durch Schulungsvideos vertieft.
Die Teilnehmer werden bei der Veranstaltung mit einbezogen, so dass die Vermittlung der Lehrinhalte nicht in Form von “Frontaluntericht” erfolgt, sondern im Dialog entwickelt wird. Auf diese Weise erreichen wir bei den Teilnehmern ein hohes Maß an Akzeptanz, dass die Lernerfolge erhöht.
Praktische Ausbildung von Gabelstaplerfahrern (Stufe 1)
Die praktische Ausbildung Ihrer Gabelstaplerfahrer
erfolgt in Ihrer Betriebsstätte auf den bei Ihnen eingesetzten Fahrzeugen.
Sie umfasst:
- Einweisung am Flurförderzeug
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastschwerpunktdiagramm
- Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
- Hinweise auf Gefahrstellen am Flurförderzeug
- Gewöhnung an das Flurförderzeug (bei Bedarf)
- Verlassen des Flurförderzeugs
- Fahr- und Stapelübungen
Die praktische Ausbildung wird mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen.
Über einen Fahrausweis wird die Durchführung der theoretischen und praktischen Ausbildung gemäß DGUV Grundsatz 308-001 dokumentiert.